Revision der Ortsplanung - Zusätzliche öffentliche Auflage nach Art. 60 Abs. 3 Bau G

 

Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Wiler bei Utzenstorf lag vom 27. Oktober 2022 bis zum 28. November 2022 öffentlich auf. Aufgrund von Einsprachen und Anträgen an der Gemeindeversammlung wurden vereinzelte Änderungen an den Planungsinstrumenten vorgenommen. Die Anpassungen wurden am 8. Juni 2023 durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Der Gemeinderat von Wiler bei Utzenstorf bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 diese Änderungen zur öffentlichen Auflage.

Das Änderungsdokument liegt während 30 Tagen, vom 22. Juni 2023 bis am 21. Juli 2023 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Wiler bei Utzenstorf wie auch auf der Website (www.wiler.ch) öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 30, 3428 Wiler einzureichen.

 

Wiler, 19. Juni 2023

 

 

Gemeinderat Wiler

 

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20230613_Änderungsdokument_Art60_Abs3_Ba
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