Ackerbaustellenleiter
Wiedmer Hanspeter
Ribibachstrasse 10
3428 Wiler
Tel. 079 296 59 17
Zuständigkeiten
Ackerbaustellenleiter, Ackerbaustelle
Linden Praxis AG
Oberdorfstrasse 4
3427 Utzenstorf
Tel. 032 666 20 00
Praxis Zundel & Zundel
Bahnhofstrasse 6a
3315 Bätterkinden
Tel. 032 665 40 46
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Wird die Unterhaltspflicht durch die Mutter oder den Vater gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllt, hat das Kind auf Gesuch hin Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche bzw. Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge.
Für den nachehelichen Unterhalt wird auf Gesuch hin Inkassohilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche geleistet.
Seit 1. April 2015 ist der Regionale Sozialdienst Untere Emme für die Alimentenbevorschussung und -inkassohilfe zuständig.
REGIONALER SOZIALDIENST UNTERE EMME
Solothurnstrasse 2
3422 Kirchberg
Tel. 034 448 30 50
Zentrum Mösli
Waldstrasse 54
3427 Utzenstorf
Tel. 032 666 45 11
https://zentrummoesli.ch/ueber-uns/
Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus
Bern-Zürich-Strasse 38
3425 Koppigen
Tel. 034 413 75 75
Üses Dorf Frienisberg
Bernstrasse 137
3267 Seedorf
Tel. 032 391 92 92
Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 3
3400 Burgdorf
Tel. 031 635 51 51
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 031 635 51 61
Schlichtungsbehoerde.Burgdorf@justice.be.ch
https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/schlichtungsbehoerden/emmental-oberaargau.html
Zuständigkeiten
Regionale Schlichtungsbehörde, Arbeitsgericht, Mietamt
Regionale Arbeitsvermittlung (RAV)
Oberburgstrasse 8
Postfach 1419
3400 Burgdorf
Tel. 031 636 13 22
Die Daten des Bauinventars stehen unter folgendem Link zur Verfügung. Sie sind auch über die Smartphone-Applikation «denkmappBE» zugänglich.
Berufsberatungs- & Informationszentrum BIZ Burgdorf
Dunantstrasse 7a
3400 Burgdorf
Tel. 031 635 52 00
https://www.biz.bkd.be.ch/de/start/die-biz/standorte/biz-burgdorf.html
Bestattungsdienst in Utzenstorf
BESTATTUNGSDIENST E. KIENER
Ernst Kiener
Bahnhofstrasse 37
3427 Utzenstorf
Tel. 032 665 21 48
Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental
Dunantstrasse 7C
3400 Burgdorf
Tel. 031 635 51 77
https://www.baka.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/Standort/BA_Emmental.html
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Emmental
Dorfstrasse 21
Postfach 594
3550 Langnau
Tel. 031 635 22 00
https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/ueber-die-kesb/kesb-emmental.html
Sägesser Simon
Bahnhofstrasse 35
3400 Burgdorf
Tel. 034 422 22 32
Hügli Feuko GmbH
Erich Hügli
Neuhüsliweg 5
3421 Lyssach
Tel. 079 630 45 56
Feuerwehr untere Emme
Kommandant
Daniel Zimmermann
Oberleutnant
Mobile: 079 415 79 45
Gemeindeverwaltung Wiler
Hauptstrasse 30
3428 Wiler
Tel. 032 665 42 04
Betriebsbewilligung
Um im Kanton Bern einen Gastgewerbebetrieb zu eröffnen oder zu übernehmen, benötigen Sie eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe. Wie Sie vorgehen müssen und welche Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.
Überzeitbewilligung
Ein Gastgewerbebetrieb kann pro Jahr grundsätzlich maximal 24 Überzeitbewilligungen für frei wählbare Anlässe beziehen. Wie Sie vorgehen müssen, um diese zu erhalten und anschliessend einzulösen, erfahren Sie hier.
Weitere Informationen:
Per 1. Januar 2019 ist die revidierte Gastgewerbeverordnung des Kantons Bern in Kraft getreten. Die Neuerungen sind für Veranstaltungen relevant.
Gewerbsmässigkeit der Anlässe
Von der Bewilligungspflicht befreit sind Veranstaltungen, deren Erlös einer gemeinnützigen Organisation zugutekommt und deren Mitarbeiter/-innen höchstens eine geringfügige Umtriebsentschädigung erhalten (Art. 1a GGV neu). Sicher gemeinnützig sind Organisationen, die vollständig steuerbefreit und damit gemeinnützig tätig sind.
Gastgewerbliche Bewilligungen
In der Regel ist davon auszugehen, dass Vereine des üblichen Vereinslebens gemeinnützig sind und daher nicht der Bewilligungspflicht unterstehen. Wird allerdings Alkohol ausgeschenkt oder findet der Anlass in einem unbegrenzten Teilnehmerkreis statt, ist die Bewilligungspflicht unter Umständen nach wie vor gegeben. Sind Sie unsicher, ob für Ihr Anlass eine Bewilligung nötig ist? Melden Sie sich ungeniert bei der Gemeindeverwaltung. Wir helfen gerne.
Lebensmittelkontrolle
Das Kantonale Laboratorium in Bern wird über jede bewilligungspflichtige Veranstaltung informiert. Es kontaktiert die Veranstalterin oder den Veranstalter, wenn das Hygienekonzept zur Einsicht abgegeben werden muss. Zudem wird stichprobenweise geprüft, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Jugendschutz
Bei Anlässen mit Alkoholausschank ist die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Alle Personen – Eltern davon ausgenommen – machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.
Der Jugendschutz Bern stellt vielfältige Informationen und Materialien zur Verfügung. Besuchen Sie die Webseite und schauen Sie, wie Sie Ihren Beitrag für den Jugendschutz leisten und allenfalls sogar Ihre Veranstaltung mit dem Label «Phil Good» auszeichnen lassen können.
Neue Formulare, Verfahren und Zuständigkeiten
Die Formulare finden Sie auf der Webseite der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern. Bitte beachten Sie zudem das «Hinweisblatt Einzelbewilligung F».
Das «Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung» ist mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen spätestens 20 Tage vor dem geplanten Anlass bei der Gemeinde einzureichen. Für Anlässe mit mehr als 200 Sitzplätzen oder voraussichtlich mehr als 500 Personen gilt eine Einreichefrist von zwei Monaten vor dem geplanten Anlass. Anschliessend wird das Gesuch zusammen mit einem Bericht der Gemeinde an das Regierungsstatthalteramt Emmental weitergeleitet, das für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist.
RISTAG Ingenieure AG
Lyssachstrasse 7A
CH-3401 Burgdorf
Tel. 034 429 11 11
https://www.ristag.ch/de/home/firma_0/standorte/burgdorf-6.html
Tel. 145
Grundbuchamt Emmental-Oberaargau
Schloss
Städtli 26
3380 Wangen an der Aare
Tel. 031 636 26 60
Zivilstandsamt Emmental
Marktstrasse 7
3550 Langnau i. E.
Tel. 031 635 41 50
https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/heirat/heirat.html
Sägesser Kaminfeger GmbH
Bahnhofstrasse 35
3400 Burgdorf
Tel. 034 422 22 32
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Emmental
Dorfstrasse 21
Postfach 594
3550 Langnau
Tel. 031 635 22 00
https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/ueber-die-kesb/kesb-emmental.html
Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental
Dunantstrasse 7C
3400 Burgdorf
Tel. 031 635 51 77
https://www.baka.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/Standort/BA_Emmental.html
Lottos sind seit dem 1. Januar 2021 meldepflichtig. Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern, zu richten.
Die Meldung ist spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen.
Weitere Informationen:
https://www.fobe.sid.be.ch/de/start/bewilligungen-meldungen/lottos-tombolas.html
Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 3
3400 Burgdorf
Tel. 031 635 51 51
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 031 635 51 61
Schlichtungsbehoerde.Burgdorf@justice.be.ch
https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/schlichtungsbehoerden/emmental-oberaargau.html
Zuständigkeiten
Regionale Schlichtungsbehörde, Arbeitsgericht, Mietamt
Musikschule Region Jegenstorf
Iffwilstrasse 4
3303 Jegenstorf
Tel. 031 762 07 00
Musikschule Region Burgdorf
Bernstrasse 2
3402 Burgdorf
Tel. 034 422 70 56
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch.
Telefon 031 552 16 16
Rega: 1414
Feuerwehr: 118
Polizei: 117
Rettungsdienst: 144
Vergiftung: 145
Ärztliche Notfälle: 0900 57 67 47
Zahnärztliche Notfälle: 031 381 56 55
Apotheken Notruf: 0900 98 99 00
Kinderklinik Notfallaufnahme: 031 632 92 77
Tierärztlicher Notfalldienst: 0900 00 25 25
Tierambulanz Bern: 079 706 09 47
Befindet sich ein Grundstück in einer Grundwasserschutzzone? Ist ein Grundstück mit Altlasten belastet? Welche Lärmschutzmassnahmen müssen ergriffen werden? Welche Baulinien gelten?
Die Antwort darauf liefert der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der ÖREB-Kataster führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Informationen zum Gebrauch und zur Nutzung des ÖREB-Kataster können dem Flyer oder dem Video entnommen werden.
Zusätzliche Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
Pilzkontrolle Kirchberg
Tankstelle Café-Bar Jurablick
Zürichstrasse 17
3422 Kirchberg
Kontrollperiode 1
Anfang August bis Ende Oktober
Di, Mi, Fr, Sa, So 17.00-18.30
oder nach telefonischer Vereinbarung
Ruth Tschanz-Lanz
Tel. 034 445 12 76 oder 079 654 51 44
Polizeiwache Bätterkinden
Haupstrasse 6a
3315 Bätterkinden,
Tel. 031 638 84 10
Regierungsstatthalteramt Emmental
Amthaus
Dorfstrasse 21
3550 Langnau i.E.
Tel. 031 635 34 50
https://www.rsta.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/regierungsstatthalteraemter/emmental.html
Thomas Gut
Zälgli 41
3315 Bätterkinden
Tel. 031 636 12 65 oder 079 222 45 62
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Bern
Papiermühlestrasse 17
3000 Bern
Tel. 031 634 92 11
https://www.bsm.sid.be.ch/de/start/themen/militaer/meldepflicht/abteilung-militaer-bern.html
Beratungszentrum Burgdorf
Lyssachstrasse 91 | 3400 Burgdorf
034 422 67 05
Schneider René
Ribibachstrasse 5
3428 Wiler
Tel. 079 652 11 76
Regionalspital Emmtal
Oberburgstrasse 54
3400 Burgdorf
Telefon Zentrale 034 421 21 21
https://www.spital-emmental.ch/
Bürgerspital Solothurn
Schöngrünstrasse 42
4500 Solothurn
Tel. 032 627 31 21
https://www.solothurnerspitaeler.ch/unsere-spitaeler/buergerspital-solothurn/
Der Strafregisterauszug kann online bestellt werden:
https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/uebersicht_de
Tagesfamilienorganisation untere Emme – Mittelland
Alchenstorfstrasse 4
3425 Koppigen
Tel. 034 413 04 58
Tierschutz Emmental
3400 Burgdorf
Telefonzentrale 076 470 75 31
http://www.tierschutz-emmental.ch/Tier_gefunden_oder_vermisst/tier_gefunden_oder_vermisst.html
Wenn ein Mensch stirbt, muss innerhalb von zwei Tagen das Zivilstandsamt benachrichtigt werden.
Spital
Wenn der Tod im Spital oder in einem Altersheim eintritt, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung.
Zuhause
Stirbt eine Person zu Hause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Verlangen Sie von diesem eine ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes. Falls Sie eine Bestattungsfirma beauftragen, nimmt diese Ihnen alle Formalitäten ab.
https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/dienstleistungen/todesfall.html
Tombolas an Unterhaltungsanlässen sind seit dem 1. Januar 2021 meldepflichtig. Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern, zu richten.
Die Meldung ist spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen.
Weitere Informationen:
https://www.fobe.sid.be.ch/de/start/bewilligungen-meldungen/lottos-tombolas.html
Quinche Simon
Lindenweg 3
3315 Bätterkinden
Tel. 0800 940 100
Zahnarztpraxis Dr. Beatrice Leuenberger
Solothurnstrasse 8
3315 Bätterkinden
Tel. 032 665 30 80
https://www.zahnarzt-leuenberger.ch/home
Zahnarzt Eggli
Koppigenstrasse 2
3427 Utzenstorf
Tel. 032 665 43 30
Gemeindeverband Kirchberg BE
Zivilschutzorganisation Region Kirchbergplus
Industrie Neuhof 23
3422 Kirchberg BE
Tel. 034 445 47 85
Zivilstandsamt Emmental
Marktstrasse 7
3550 Langnau i. E.
Tel. 031 635 41 50
https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/zivilstandsaemter/zaet.html