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Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen,
Minderjährige, die in der Steuerperiode 16 Jahre alt geworden sind oder die erstmals ein eigenes Erwerbseinkommen erzielt haben, füllen eine eigene Steuererklärung aus. Minderjährige Vollwaisen oder Bevormundete haben ebenfalls eine eigene Steuererklärung auszufüllen.
Ehepaare, die in ungetrennter Ehe leben, füllen gemeinsam eine Steuererklärung aus. Mit der Einführung der einjährigen Gegenwartsbemessung ist immer das während des Jahres erzielte Einkommen zu versteuern.
Alle Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie in der allgemeinen Wegleitung der Steuerverwaltung des Kantons.
ie TaxMe-CD's sind ab sofort erhältlich bei:
Das TaxMe-Portal der Steuerverwaltung des Kantons Bern Als schweizweite Premiere steht den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons Bern seit anfangs November 2005 das TaxMe-Portal zur Verfügung. Dieses Portal bildet den Grundstein für alle künftigen eGovernment-Abwicklungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Unter www.taxme.ch können sich alle interessierten Natürlichen Personen registrieren. Die Bedingung für den Zugang ist, dass ab dem Jahr 2001 ein steuerlicher Anknüpfungspunkt (steuerliche Beziehung) bestanden hat oder noch besteht. Zurzeit können im TaxMe-Portal die folgenden Online-Dienste genutzt werden:
Das Portal wird laufend und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechend mit neuen Online-Diensten erweitert.
Das wichtigste Produkt der Steuerverwaltung wurde für das nächste Jahr wesentlich verbessert:
Lohnausweise www.steuerkonferenz.ch
Informationen zur Steuererklärung erteilt Ihnen gerne die
Gemeindeverwaltung Wiler
Hauptstrasse 30
3428 Wiler
Telefon 032 665 42 04
Fax 032 665 33 08
oder unter Steuerverwaltung des Kantons Bern